1. Vertragspartner, Geltung
1.1. Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der BLUE SHIELD Security GmbH, Kornstraße 7A, 4060 Leonding, Österreich (nachfolgend „BLUE SHIELD“) einerseits sowie dem KUNDEN andererseits und sind die Grundlage für Rechtsgeschäfte, Angebote, die Zurverfügungstellung von Produkten jedweder Art und die Erbringung sonstiger LEISTUNGEN durch die BLUE SHIELD.
1.2. Die BLUE SHIELD erbringt ihre DIENSTE ausschließlich auf Basis dieser AGB, sodass davon abweichenden Bedingungen, etwa des KUNDEN, Seitens der BLUE SHIELD widersprochen wird. Die Gegenständlichen AGB gelten für sämtliche, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird. Jedwede Inanspruchnahme einer LEISTUNG der BLUE SHIELD ist ohne bedingungslose Zustimmung zu diesen AGB untersagt.
1.3. Ein „KUNDE“ ist eine Person oder Gesellschaft, die entgeltliche oder unentgeltliche LEISTUNGEN der BLUE SHIELD Security GmbH in Anspruch nimmt. Die BLUE SHIELD erbringt ihre LEISTUNGEN ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Absatz 2 KSchG. Der KUNDE erklärt, die Geschäftsbeziehung mit BLUE SHIELD als Unternehmer im Betrieb seines Unternehmens einzugehen und die Leistung nur als solcher in Anspruch zu nehmen.
1.4. Die diese AGB im Namen einer juristischen Person oder sonstigen Gesellschaft akzeptierende Person erklärt und garantiert mit der Annahme dieser AGB:
a) die volle rechtliche Befugnis zu haben, die betroffene Gesellschaft an diese AGB zu binden;
b) diese AGB gelesen und verstanden zu haben; und
c) im Namen der vertretenen Gesellschaft diesen AGB zuzustimmen und damit der Geschäftsbeziehung mit BLUE SHIELD zugrunde zu legen.
2. Leistung
2.1. BLUE SHIELD erbringt gegenüber ihren KUNDEN entgeltliche oder unentgeltliche Domain-Name-System(DNS)-bezogene Online-Dienste („DIENST“), sonstige damit zusammenhängende oder davon unabhängige IT-Support-, Dienst- und Beratungsleistungen und liefert selbst- oder fremdentwickelte „SOFTWAREPRODUKTE“ (DIENSTE, SOFTWAREPRODUKTE und sonstige Leistungen gemeinsam „LEISTUNGEN“).
2.2. Die Schaffung oder Aufrechterhaltung der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen zur einwandfreien Nutzung der LEISTUNGEN auf Seiten des KUNDEN ist nicht Teil der von BLUE SHIELD zu erbringenden Leistungen, sodass der KUNDE hierfür eigenverantwortlich zu Sorgen hat.
2.3. BLUE SHIELD ist berechtigt, LEISTUNGEN zu modifizieren, zu aktualisieren oder zu verbessern. BLUE SHIELD bedient sich bei der Erbringung der LEISTUNGEN auch Leistungen Dritter (z.B. Nutzung Software oder Datenbanken Dritter) und steht es BLUE SHIELD frei, diese Dritten oder deren Leistungen ohne weiteres durch andere Anbieter oder andere Leistungen auszutauschen. Sich daraus ergebende Veränderungen – gleich ob optischer, technischer oder sonstiger Natur – berechtigen den KUNDEN nicht zur Vertragsbeendigung, sofern nicht ein damit verbundener wesentlicher Nachteil für den KUNDEN nachgewiesen wird.
3. Vertragsschluss
3.1. Angebote der BLUE SHIELD oder einer ihrer Vertriebspartner verstehen sich freibleibend. Damit wird der KUNDE unverbindlich eingeladen, ein Angebot zum Vertragsabschluss („BESTELLUNG“) an die BLUE SHIELD oder ihren Vertriebspartner zu übermitteln. An diese BESTELLUNG bleibt der KUNDE 14 Tage gebunden.
3.2. Ein Vertrag mit der BLUE SHIELD kommt rechtsverbindlich zustande wie im Folgenden aufgezählt, wobei damit jeweils ausdrücklich oder schlüssig auch die gegenständlichen AGB durch den Kunden akzeptiert werden:
a) formales Akzeptieren einer BESTELLUNG durch BLUE SHIELD,
b) Beginn der Leistungserbringung durch BLUE SHIELD aufgrund einer BESTELLUNG,
c) Erwerb eines Software-/Dienstepakets von einem autorisierten Vertriebspartner der BLUE SHIELD, in welchem wenigstens eine LEISTUNG der
BLUE SHIELD vereinbarungsgemäß enthalten ist,
d) rechtmäßige Übernahme eines DIENSTES oder SOFTWAREPRODUKTS von einem berechtigten Dritten,
e) Herunterladen oder Installieren eines anwendbaren SOFTWAREPRODUKTS der BLUE SHIELD oder durch
f) Beginn der Nutzung einer LEISTUNG der BLUE SHIELD, gleich auf welcher Weise diese Nutzung erfolgt.
4. Änderung der Vereinbarung
4.1. BLUE SHIELD hat das Recht, die gegenständlichen AGB einseitig abzuändern, zu modifizieren, zu ergänzen oder zu aktualisieren („ÜBERARBEITUNG“). BLUE SHIELD wird hierzu den KUNDEN wenigstens 1 (ein) Monat im Voraus mittels E-Mail, Brief, Benachrichtigung auf der Kontoverwaltungsseite (Dashboard) des KUNDEN und/oder durch Veröffentlichung auf der Homepage der BLUE SHIELD von der ÜBERARBEITUNG informieren.
4.2. Wird eine wesentliche ÜBERARBEITUNG vorgenommen, die sich auf die bestehende Geschäftsbeziehung spürbar auswirkt, hat der betroffene KUNDE das Recht, binnen 1 (einem) Monat ab erstmaliger Möglichkeit der Kenntnisnahme, einen Widerspruch an BLUE SHIELD zu richten. Im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs bleibt für die betroffene Geschäftsbeziehung die ÜBERARBEITUNG bis zum Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit außer Betracht, sofern BLUE SHIELD nicht den vom Widerspruch betroffenen Vertrag gemäß Punkt 10.1.5. aufkündigt. Diesfalls bleibt die ÜBERARBEITUNG bis zum Ablauf der Kündigungsfrist außer Betracht.
5. Kontoverwaltung / Passwörter
Um bestimmte LEISTUNGEN zu erwerben, zu nutzen oder darauf zuzugreifen, wird ein gültiges Blue-Shield-Konto benötigt. Der Benutzername samt Passwort für das Konto ist vom KUNDEN selbstverantwortlich und vertraulich zu behandeln. Der KUNDE ist zur besonderen Sorgfalt bei der Geheimhaltung der Zugangsdaten verpflichtet und haftet für sämtliche unter dem Konto stattfindenden Aktivitäten, die nicht nachweislich der BLUE SHIELD zuzurechnen sind, selbst.
6. Dienstleistungen / Lizenzzuschüsse
6.1. Arten von Dienstleistungen
BLUE SHIELD bietet ihre LEISTUNGEN, also auch DIENSTE, grundsätzlich entgeltlich an. Ausnahmsweise, wenn ausdrücklich vereinbart, können DIENSTE zeitlich befristet auch unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (kostenlose „TESTPHASE“). Die DIENSTE können dabei über BLUE SHIELD selbst, einen BLUE SHIELD-Vertreter oder über einen autorisierten Vertriebspartner bezogen werden.
BLUE SHIELD wird sich bemühen, die vereinbarungsgemäß zu erbringenden LEISTUNGEN ständig zur Verfügung zu stellen. Ein völlig fehlerfreier/-es oder unterbrechungsfreier/-es DIENST oder SOFTWAREPRODUKT kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden und wird auch nicht geschuldet. Dementsprechend wird im Jahresmittel eine Verfügbarkeit der DIENSTE bzw. funktionieren der SOFTWAREPRODUKTE von 99% (neunundneunzig Prozent) als geschuldet vereinbart. Geplante Wartungsarbeiten, die zu notwendigen Ausfallzeiten führen, werden als verfügbar gewertet, wenn diese zumindest 48 (achtundvierzig) Stunden vorher kommuniziert wurden und nicht länger als 48 (achtundvierzig) Stunden andauern.
Die Nutzung der LEISTUNGEN der BLUE SHIELD darf ausschließlich im Rahmen der gegenständlichen AGB, der auf die jeweilige LEISTUNG allenfalls anwendbaren Nutzungsbestimmungen und der davon abweichenden Individualvereinbarung erfolgen. Jede davon abweichende Nutzung ist strengstens untersagt.
6.2. Lizenzgewährung
Mit Vertragsschluss gewährt BLUE SHIELD dem KUNDEN das nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Recht, den entsprechenden DIENST und/oder das SOFTWAREPRODUKT samt zugehöriger Dokumentation nur im vereinbarten Ausmaß zu nutzen.
Dies gilt für
a) die Dauer der anwendbaren Lizenzlaufzeit des DIENSTES / des SOFTWAREPRODUKTES bzw. der kostenlosen TESTPHASE;
b) für die Anzahl der erworbenen Lizenzen; und
c) nur für die vereinbarte Anzahl von Userplätzen („Sitz“), Standorte („Standort“) und / oder Kundenzugangspunkte („AP (s)“).
6.3. Partner-NFR-Lizenzen
BLUE SHIELD kann autorisierten BLUE SHIELD Vertriebspartnern Not-For-Resale-Lizenzen („NFR-LIZENZEN“) anbieten. Die Laufzeit dieser NFRLizenzen wird in einem Click-to-Accept-Vertrag oder durch andere Geschäftsbedingungen, die von BLUE SHIELD bereitgestellt und vom autorisierten BLUE SHIELD Vertriebspartner ausgeführt werden, festgelegt.
6.4. Kostenlose TESTPHASE
BLUE SHIELD behält sich das Recht vor, KUNDEN ausnahmsweise und einmalig DIENSTE und SOFTWAREPRODUKTE für einen befristeten Zeitraum kostenlos zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen. Sofern nicht abweichendes in der Individualvereinbarung bestimmt, beträgt diese TESTPHASE 1 Monat ab erstmaligen Leistungsbezug. Wird die TESTPHASE nicht rechtzeitig (siehe Punkt 10.2.) vom KUNDEN oder BLUE SHIELD gekündigt, geht diese automatisch in eine kostenpflichtige Leistungserbringung auf Basis gegenständlicher AGB über.
7. Immaterialgüterrechte
7.1. Der KUNDE anerkennt und stimmt zu, dass die von der BLUE SHIELD bereitgestellten DIENSTE und sonstigen LEISTUNGEN (z.B. SOFTWAREPRODUKTE) wertvolle Vermögenswerte, geschützte Informationen und das geistige Eigentum der BLUE SHIELD und ihrer Lizenzgeber, also auch Dritter, darstellen. Sämtliche Immaterialgüterrechte, insbesondere Urheberrechte und Patentrechte, an den vereinbarten LEISTUNGEN samt damit verbundenen Dokumentationen stehen der BLUE SHIELD bzw. deren Lizenzgebern zu und werden dem KUNDEN Nutzungsrechte daran nur im absolut notwendigen Umfang und nur soweit ausdrücklich vereinbart, vorübergehend gewährt.
7.2. Wird dem KUNDEN eine Leistung, insbesondere ein Programm zur Verfügung gestellt, deren Rechteinhaber ein Dritter ist, richtet sich die Einräumung allfälliger Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Rechteinhabers.
8. Entgelt und Zahlungsbedingungen
8.1. Für die Bereitstellung der LEISTUNGEN durch BLUE SHIELD, schuldet der Kunde, ausgenommen während einer kostenlosen TESTPHASE, entsprechende an BLUE SHIELD zahlbare Gebühren. Vorbehaltlich einer Festlegung in der Individualvereinbarung gilt ein angemessenes Entgelt im Sinne der bei BLUE SHIELD üblicherweise vereinbarten Gebühr, als vereinbart. Für die Höhe der Gebühr ist es unbeachtlich, wenn die tatsächliche Nutzung hinter dem vereinbarten Leistungsumfang zurückbleibt. Eine Mehr-Nutzung und der damit einhergehenden einseitig durch den KUNDEN vorgenommenen Lizenzerweiterung führt zur entsprechenden Nachverrechnung.
8.2. BLUE SHIELD wird - gegebenenfalls nach Ablauf der TESTPHASE – bei Beginn der Laufzeit des Vertrages und nach Beginn jeder Verlängerungslaufzeit eine Rechnung an den KUNDEN ausstellen.
8.3. Alle hierunter geschuldeten Beträge verstehen sich Netto in EURO (sofern nicht anders angegeben) und sind spesen- und abzugsfrei sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat durch unwiderrufliche Gutschrift auf dem Bankkonto der BLUE SHIELD binnen 30 (dreißig) Tagen zu erfolgen.
8.4. Bei Zahlungsverzug ist BLUE SHIELD berechtigt, Mahnkosten in Höhe von pauschal € 40,00 zzgl. Umsatzsteuer für die Erstellung einer Mahnung sowie Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % (neun-komma-zwei Prozent) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen (§ 456 UGB). BLUE SHIELD behält sich die Geltendmachung zweckentsprechender außergerichtlicher oder gerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen ausdrücklich vor.
8.5. BLUE SHIELD behält sich für den Verzugsfall das Recht vor, die Leistungserbringung nach voriger Ankündigung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vorübergehend bis zur Bezahlung sämtlicher überf.lliger Beträge auszusetzen oder – unbeschadet der Schadenersatzansprüche der BLUE SHIELD – vom Vertrag gänzlich zurückzutreten. Auf die Möglichkeit eines Funktionsausfalls (Punkt 10.5.) wird hingewiesen.
8.6. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, ausgenommen BLUE SHIELD hat derartige Gegenansprüche ausdrücklich schriftlich anerkannt oder sind durch rechtskräftigen Exekutionstitel (z.B. Gerichtsurteil) festgestellt worden.
9. Vertragsdauer, Automatische Verlängerung
9.1. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 (drei) Jahre, sofern in der Individualvereinbarung nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird.
9.2. Die ursprüngliche oder bereits verlängerte Vertragslaufzeit für die betreffende, im Dauerschuldverhältnis erbrachte Leistung verlängert sich
automatisch um eine weitere Verlängerungsperiode („PERIODE“), sofern eine der Parteien nicht spätestens 3 (drei) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit der Vertragsverlängerung schriftlich widerspricht.
9.3. Konditionen in der Verlängerung
Die Laufzeit der PERIODE entspricht der Laufzeit des aktuell auslaufenden Vertrages, beträgt aber zumindest 1 (ein) Jahr. Die Gebühr für die PERIODE entspricht den im 6. (sechsten) Monat vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit aktuellen Preisen für die entsprechenden LEISTUNGEN der BLUE SHIELD. Anwendbar sind die AGB der BLUE SHIELD in der im 6. (sechsten) Monat vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit aktuellen Fassung. Die sonstigen Konditionen entsprechen jenen des aktuell auslaufenden Vertrages.
10. Beendigung und Unterbrechung des DIENSTES
10.1. Ordentliche / Außerordentliche Kündigung
10.1.1. Die ordentliche Kündigung der Verträge ist für beide Parteien ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
10.1.2. Aus wichtigem Grund kann das Vertragsverhältnis von der jeweils betroffenen Partei jederzeit schriftlich nach fruchtloser Setzung einer
angemessenen, zumindest 14 (vierzehn) tägigen Nachfrist zur Verbesserung, mit sofortiger Wirkung gekündigt werden (außerordentliche Kündigung).
10.1.3. Ein wichtiger Grund, der die BLUE SHIELD zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist – über die Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch den KUNDEN hinaus – der Umstand, dass es ohne Verschulden der BLUE SHIELD zu grundlegenden Änderungen der anwendbaren rechtlichen oder technischen Standards kommt und es für die BLUE SHIELD hierdurch unzumutbar wird, die LEISTUNGEN vereinbarungsgemäß zu erbringen oder ein Fall höherer Gewalt eintritt, der BLUE SHIELD an der Leistungserbringung hindert.
10.1.4. Wird die vereinbarte Gebühr nicht fristgerecht bezahlt, ist BLUE SHIELD berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen zu beenden und ihre LEISTUNGEN einzustellen.
10.1.5. Widerspricht der KUNDE den Änderungen dieser AGB gemäß Punkt 4., hat BLUE SHIELD das Recht, binnen 3 (drei) Monaten nach Kenntnisnahme vom Widerspruch, die Geschäftsbeziehung unter Einhaltung einer 3 (drei) monatigen Frist zum Monatsletzten aufzukündigen.
10.2. Beendigung einer kostenlosen Testversion
Eine kostenlose TESTPHASE kann abweichend von Punkt 10.1. bis zum letzten Tag der TESTPHASE jederzeit, ohne Begründung von jeder der Vertragparteien mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Benachrichtigung gekündigt werden. Jegliche Haftung für die vorzeitige Beendigung der TESTPHASE ist wechselseitig ausgeschlossen.
10.3. Aussetzung
BLUE SHIELD behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn dies aufgrund tatsächlicher oder vermuteter Verstöße gegen diese Vereinbarung als angemessen erachtet wird oder wenn BLUE SHIELD vernünftigerweise zu dem Schluss kommt, dass eine Leistung für illegale (insbesondere immaterialgüterrechtsverletzende) Aktivitäten genutzt, außerhalb des Lizenzumfangs verwendet wird (z.B.: Verwendung für mehr Sitze, Standorte oder APs als vereinbart) oder ansonsten ein sofortiger, wesentlicher und fortwährender Schaden für BLUE SHIELD oder Dritte verursacht wird. Der KUNDE stimmt zu, dass BLUE SHIELD weder dem KUNDEN noch einem Dritten gegenüber für die Aussetzung der Leistungserbringung unter den in diesem Abschnitt beschriebenen Umständen haftbar ist.
10.4. Herausgabepflicht
Der KUNDE hat sämtliche dem KUNDEN von BLUE SHIELD oder einem Vertriebspartner zur Verfügung gestellten Dokumentationen, SOFTWAREPRODUKTE, Geräte oder sonstige körperlichen Sachen sowie Duplikate binnen 14 (vierzehn) Tagen nach Beendigung des Vertrages an BLUE SHIELD unaufgefordert herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
10.5. Funktionsausfall des DNS-bezogenen Systems des KUNDEN
Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass die Einstellung der LEISTUNGEN durch BLUE SHIELD – insbesondere des Domain-Name-System(DNS)-bezogenen Online-Dienstes (DIENST) – technisch bedingt, einen vollständigen Funktionsausfall des internetbezogenen Systems des KUNDEN zur Folge haben kann. BLUE SHIELD wird diesbezüglich schad- und klaglos gehalten. Der KUNDE wird dafür Sorge tragen, dass die im Zusammenhang mit der Verletzung einer Vertragspflicht eingeräumte Nachfrist (Punkt 10.1.2.) zur Verbesserung genutzt wird und gleichzeitig Kundenseitig entsprechende Vorkehrungen für die Einstellung der LEISTUNGEN getroffen werden. Für den Fall, dass der KUNDE eine Verbesserung binnen der eingeräumten Nachfrist nicht vornimmt, wird dem KUNDEN ausschließlich auf schriftlichen Antrag des KUNDEN an BLUE SHIELD, eine weitere Frist von 7 (sieben) Tagen eingeräumt, um Vorkehrungen für die Einstellung der LEISTUNG zu treffen.
11. Pflichten des Kunden
11.1. Sofern und soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders mit BLUE SHIELD vereinbart oder durch einschlägige gesetzliche Bestimmungen zulässig ist, hat der KUNDE nachfolgendes zu Unterlassen:
a) Herunterladen, Verwenden, Installieren, Ändern, Anzeigen, Vervielfältigen, Verbreiten oder Offenlegen des DIENSTES oder der SOFTWAREPRODUKTE (auch wenn sie mit anderen Materialien als Kompilation zusammengeführt werden);
b) die LEISTUNGEN für rechtswidrige, verletzende, diffamierende oder betrügerische Zwecke zu nutzen;
c) die Nutzung des DIENSTES durch andere autorisierte Benutzer zu stören oder versuchen, eine Leistung der BLUE SHIELD unbrauchbar zu machen;
d) den DIENST oder ein SOFTWAREPRODUKT (ganz oder teilweise) an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren, zu vermieten, zu verpachten oder sonst wie zu überlassen;
e) den DIENST umzubenennen oder den DIENST oder ein SOFTWAREPRODUKT auf einem anderen Server oder Endgerät einzurichten oder zu spiegeln;
f) Veröffentlichung der Ergebnisse von Benchmark-Tests, die die Leistung des DIENSTES betreffen;
g) Übersetzen, Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren oder Erstellen abgeleiteter Arbeiten auf der Grundlage des DIENSTES oder
der SOFTWAREPRODUKTE;
h) den DIENST oder die SOFTWAREPRODUKTE zugunsten Dritter zu nutzen (z.B. in einer ASP, Managed Security Services, Outsourcing, Time-Sharing oder Service-Büro-Beziehung) oder an diese Benutzerauthentifizierungsinformationen und/oder Passwort weiterzugeben;
i) Entfernen, Ändern oder Verbergen von Urheberrechtsvermerken, Eigentumshinweisen, Etiketten, Logos oder Marken auf dem DIENST oder
SOFTWAREPRODUKT;
j) Deaktivieren oder Umgehen einer Zugriffssteuerung, eines Authentifizierungsprozesses oder einer Sicherheitsprozedur, die in Bezug auf den DIENST oder das SOFTWAREPRODUKT eingerichtet wurden;
k) Sammeln von Informationen oder Inhalten der Website, durch die der DIENST bereitgestellt wird, insbesondere unter Verwendung automatisierter Mittel.
11.2. Der KUNDE ist insbesondere verpflichtet,
a) sich über die Eignung des DIENSTES und der SOFTWAREPRODUKTE für seine konkreten Zwecke zu vergewissern;
b) die notwendige Hardware und Softwareumgebung für den Einsatz der SOFTWAREPRODUKTE und DIENSTE zu schaffen;
c) die Betriebshinweise und Weisungen der BLUE SHIELD zu beachten und strikt einzuhalten;
d) der BLUE SHIELD auftretende Fehler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und sie bei der Fehlersuche und –beseitigung im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, der BLUE SHIELD schriftliche Mängelberichte vorzulegen, einen sachkundigen ausreichend bevollmächtigten Mitarbeiter zu benennen, angeforderte Informationen und Protokolle bereitzustellen und allenfalls auch den Zugriff auf das betroffene IT-System zu gewähren;
e) regelmäßige, möglichst tägliche, jedenfalls aber wöchentliche Datensicherungen durchzuführen und die Hard- und Softwareumgebung ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.
12. Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen
12.1. Gewährleistungsbeschränkungen
12.1.1. Aufgrund der ständigen Entwicklung neuer Techniken für das Eindringen und Angreifen von Dateien, Netzwerken und Endpunkten kann BLUE SHIELD keine Gewähr dafür leisten, dass der DIENST oder die SOFTWAREPRODUKTE absolute Sicherheit gewährleisten. BLUE SHIELD leistet Gewähr dafür, dass die LEISTUNGEN nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erbringung mängelfrei und brauchbar sind, ohne dabei allen denkbaren Anwendungbedingungen zu genügen. Die Gewährleistung beschränkt sich im Wesentlichen auf eine erfolgreiche Anpassung der implementierten ITSicherheitmaßnahmen.
BLUE SHIELD gewährleistet daher insbesondere nicht, dass der DIENST oder die SOFTWAREPRODUKTE die Dateien, Netzwerke oder Ihre Endpoints des KUNDEN vor jeglicher Malware, Viren oder bösartigen Angriffen Dritter schützt.
12.1.2. BLUE SHIELD leistet keine Gewähr für Störungen, Fehler oder Schäden, die auf fehlerhafte Installation, unsachgemäße Nutzung, geänderte Hard- oder Softwarekomponenten, Schnittstellen, Parameter, Verwendung inkompatibler oder mangelhafter Datenträger zurückzuführen sind. Für Änderungen am System des KUNDEN, die durch den KUNDEN oder Dritte ohne Absprache und vorherige Kompatibilitätsprüfung durch BLUE SHIELD durchgeführt werden, entfällt jegliche Gewährleistung.
12.1.3. Bei Mangelhaftigkeit der LEISTUNGEN der BLUE SHIELD ist der KUNDE verpflichtet, BLUE SHIELD unverzüglich hiervon schriftlich zu unterrichten. BLUE SHIELD wird festgestellte Mängel an den LEISTUNGEN in angemessener Frist unentgeltlich beheben. Ist eine Verbesserung auch nach 20 (zwanzig) Werktagen noch nicht erfolgt, hat der KUNDE das Recht, vom Vertrag soweit zurückzutreten, als mangelhafte LEISTUNGEN betroffen sind und diese Mängel wesentlich sind. Sind die Mängel nicht wesentlich, ist der KUNDE nur zur angemessenen Preisminderung berechtigt.
12.1.4. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB ist parteieneinvernehmlich ausgeschlossen.
12.1.5. Die Frist zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen auf bewegliche Sachen wird in Abkehr von § 933 ABGB auf 1 (ein) Jahr verkürzt.
12.2. Haftungsbeschränkung /-ausschluss
12.2.1. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die BLUE SHIELD ausschließlich dann, wenn ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der BLUE SHIELD oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Haftung für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist insgesamt auf 1/6 (ein Sechstel) der vereinbarten Gebühr beschränkt, die Haftung für vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden ist unbeschränkt. Die Haftung der BLUE SHIELD ist zudem auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt.
12.2.2. Ausgeschlossen von der Haftung sind Fälle höherer Gewalt und Benutzungseinschränkungen/-unterbrechungen während intervallgemäßer oder notwendig werdender Wartungs-, Weiterentwicklungs-, Aktualisierungs- oder Störungsbehebungsmaßnahmen. Keine Haftung der BLUE SHIELD besteht auch dann, wenn die Störung mit der Soft- oder Hardwareumgebung oder im Bereich des Internets (Provider, Netzwerkprobleme, etc.) auftreten. Der KUNDE hat daher ausdrücklich keinen Anspruch auf eine jederzeitige ununterbrochene Zugänglichkeit der von BLUE SHIELD zu erbringenden LEISTUNGEN.
12.2.3. Der Ersatz von indirekten, mittelbaren oder Folgeschäden, insbesondere auch von Mangelfolgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schäden Dritter ist ausgeschlossen.
12.2.4. Die Verantwortung für eine ausreichende Datensicherung liegt beim KUNDEN und haftet BLUE SHIELD nicht für den Verlust von Daten und Informationen, soweit sie durch tägliche ordnungsgemäße state-of-the-art erfolgte Datensicherung hätten wiederhergestellt werden können.
12.2.5. Die Verjährungsfristen von Ersatzansprüchen gegenüber BLUE SHIELD wird jeweils auf 1/3 (ein Drittel) der gesetzlichen Verjährungszeit verkürzt.
13. Rechtliche Einhaltung / Beschränkte Rechte
13.1. Der DIENST und die SOFTWAREPRODUKTE unterliegen Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen. Der KUNDE hat diese Gesetze und Vorschriften für die Nutzung, den Export, die Wiederausfuhr und die Übertragung von DIENST und SOFTWAREPRODUKT sowie sämtliche erforderlichen Zulassungen, Bewilligungen oder Lizenzen einzuhalten und hält BLUE SHIELD diesbezüglich schad- und klaglos. Insbesondere ist es dem KUNDEN verboten, die LEISTUNGEN der BLUE SHIELD von einem durch die Europäische Union boykottierten Land aus zu nutzen oder nutzen zu lassen.
13.2. BLUE SHIELD kann Informationen über die Nutzung des DIENSTES offenlegen, wenn dies gemäß einer gültigen Anordnung eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde erforderlich ist. In diesem Fall wird BLUE SHIELD den KUNDEN schriftlich über die Verpflichtung informieren, sodass der KUNDE versuchen kann, der Offenlegung zu widersprechen oder diese zu beschränken, es sei denn, das anwendbare Recht verbietet die Benachrichtigung.
14. Datenverwendung zu Werbezwecken
Der KUNDE ist damit einverstanden, dass BLUE SHIELD die eingegangene Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN werblich nutzt und den KUNDEN als Referenzkunden benennt. BLUE SHIELD wird daher für die Dauer der Geschäftsbeziehung und 2 (zwei) Jahre darüber hinaus das nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Recht eingeräumt, den Namen, das Logo und jedes andere Unternehmenskennzeichen des KUNDEN zu verwenden, um damit weltweit auf der Website der BLUE SHIELD, im Internet, in Printmedien oder durch sonstige Werbemedien öffentlich bekannt zugeben, dass BLUE SHIELD vom konkreten KUNDEN mit der Erbringung von LEISTUNGEN beauftragt wurde. Der KUNDE verzichtet auf jegliches Entgelt hierfür, jedoch dürfen ihm daraus auch keine Kosten entstehen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Jede Verfügung über Rechte und Pflichten, die sich aus der Vertragsbeziehung zwischen BLUE SHIELD und dem KUNDEN ergibt, insbesondere die Übertragung von Lizenzen, bedarf zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BLUE SHIELD. Die rechtmäßige Übertagung oder Verfügung setzt in jedem Fall voraus, dass BLUE SHIELD vorab davon informiert wird und sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vertragsbeziehung auf den Rechtsnachfolger überbunden werden.
15.2. Zustellungen der BLUE SHIELD an den Kunden, etwa von allgemeinen Informationen, Rechnungen, Belegen, Vertragsänderungen, etc. erfolgen per E-Mail oder per Post an die der BLUE SHIELD zuletzt bekannt gegebene Adresse oder durch Zurverfügungstellung via Kontoverwaltungsseite des KUNDEN oder durch Veröffentlichung auf der Website von BLUE SHIELD. Benachrichtigungen des KUNDEN an BLUE SHIELD sind an office@blue-shield.at oder an die aus dem Firmenbuch ersichtliche Geschäftsanschrift der BLUE SHIELD zu senden. Der KUNDE trägt das Risiko der erfolgten Zustellung.
15.3. Erfüllungsort und Leistungsort ist der Sitz von BLUE SHIELD.
15.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, wobei die Anwendbarkeit des UNKaufrechts sowie der internationalen Verweisungsnormen ausgeschlossen sind. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrag einschließlich solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen sowie aus Anlass dessen Beendigung ist das sachlich zuständige Gericht für Leonding. Ausschließlich BLUE SHIELD steht das Recht zu, wahlweise statt dem sachlich zuständigen Gericht in Linz das für den Sitz des KUNDEN sachlich zuständige Gericht anzurufen.
15.5. Im Konfliktfall gilt der Inhalt der im Folgenden vorgereihten Vertragsgrundlage gegenüber der nachgereihten Vertragsgrundlage als vorrangig:
1. Schriftliche Individualvereinbarung
2. Spezielle auf den konkreten DIENST/das konkrete SOFTWAREPRODUKT anwendbare Nutzungsbestimmungen
3. Die gegenständlichen AGB
15.6. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt oder ergänzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.
Leonding, am 19.11.2020